eVB – Elektronische Versicherungsbestätigung – wie geht es weiter?

Nachdem ich im August 2007 – vor immerhin 8 Monaten – schonmal zu dem Thema geschrieben hatte, ist es jetzt Zeit für ein Update.

Was ist in der Zwischenzeit geschehen?

  1. Die wesentlichen Versicherer haben bekanntgegeben, wie sie die eVB-Bereitstellung handhaben werden. Zu den möglichen Bereitstellungswegen gehören:
    – Online über das Makler-Extranet der Gesellschaft
    – In der Tarifierungssoftware der Gesellschaft (setzt normalerweise ebenfalls Online-Verbindung voraus)
    – Über standardisierte Schnittstellen (z.B. BiPRO: Continentale, Nürnberger, VHV, Gothaer, Volkswohlbund, Janitor)
    – Über Dienstleister (s.u.)
  2. Die Vergleichs-Programmhersteller sind als erste gefordert, bei Berechnung von KFZ-Angeboten die eVB zu liefern. Daher informieren z.B. NAFI und Trixi regelmäßig über den Stand ihrer Schnittstellenumsetzung – derzeit scheinen dort 15-20 Gesellschaften angebunden zu sein.
  3. Auch über weitere Dienstleister ist vereinzelt der eVB-Abruf möglich. So können Versicherer den Direktabruf von eVB durch Makler direkt bei der Zentralen Stelle der GDV-DL gestatten, und auch bei Indatex wird für einige Gesellschaften der eVB-Abruf angeboten.

Es haben sich also allerhand Wege ergeben, über welche die eVB-Beauftragung laufen kann. Aber über welche Wege werden in der Praxis die eVB beauftragt werden?

Meine Meinung: Eine eVB ist an einen Versicherer gebunden. Vor der Herausgabe einer eVB steht also immer die Entscheidung, welcher Versicherer die Deckung übernehmen soll. Dies setzt wiederum in den meisten Fällen die Berechnung eines Angebots voraus. Dort, wo Angebote berechnet werden (in Angebotssoftware von Gesellschaften und in Vergleichsprogrammen) gibt es auch Möglichkeiten zum Abruf einer eVB. Also muss in Verwaltungsprogramm wie AMS nicht unbedingt über eigene Möglichkeiten zum eVB-Abruf verfügen. Aber keine Regel ohne Ausnahme – und so gibt es auch hier Fälle, in denen die vorhandenen Verfahren zum Abruf einer eVB nicht tauglich sind.

Beispiel:

  • Bei Zusammenarbeit mit wenigen Versicherern ist die Nutzung von Vergleichssoftware entbehrlich – hier wird man sich eher an die Extranets/Portale und Angebotssysteme der Versicherer halten, in denen auch eVBs abgerufen werden können. Gibt es im Maklerbüro viele Mitarbeiter, wird es allerdings zunehmend schwieriger, die Berechtigungen für VU-Extranets bzw. die Installation von Angebotsprogrammen zu verwalten.
  • Bei Stückprämienmodellen ist keine Angebotsberechnung möglich, da die Prämie schon vorher bekannt ist. Hier würde man sich einen Weg zum eVB-Abruf wünschen, der nicht in Angebots- oder Vergleichssysteme integriert ist.

Gibt es weitere Fälle, in denen es nötig wäre, über in AMS integrierte Schnittstellen zum eVB-Abruf zu verfügen? Helfen Sie mir – kommentieren Sie diesen Artikel und liefern Sie mir Gründe, warum Sie unbedingt eine eVB-Schnittstelle brauchen.

P.S.: Das nächste AMS.4-Release bietet schon einige Erleichterung für eVB-Abruf über VU-Portale: bei der Verwendung von Versicherer-Extranets/Portalen werden die Anmeldedaten (Benutzernamen/Passwörter) für die verschiedenen Versicherer auf Wunsch in AMS gespeichert und beim Einstieg in das Extranet vorbelegt!

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