Prämienanpassungen gem. § 8 / Ziffer 15 AHB in der Haftpflichtsparte zum Stichtag 01.07.2011

Die Berechnungen des unabhängigen Treuhänders des Verbandes (GDV) in diesem Jahr haben ergeben, dass sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen gegenüber dem Kalenderjahr 2009 um 6,1% erhöht hat. Durch die vorgeschriebene Abrundung des ermittelten Prozentsatzes auf die nächst niedrigere durch fünf teilbare Zahl ergibt sich somit eine Beitragsangleichung zum 01.07.2011 von 5%.

Bitte prüfen Sie die entsprechenden Mitteilungen Ihrer Gesellschaften.

Damit die AMS-Vertragsverlängerung bei der nächsten Anpassung der Verträge die korrekte Erhöhung bei diesen Verträgen berücksichtigen kann, müssen Sie die entsprechenden Indexzahlen in den betroffenen Sparten im AMS hinterlegen.

Soweit die Karenzzeit für die Verlängerung der Verträge von Ihnen nicht manuell geändert wurde, beträgt diese 7 Tage. Dementsprechend müssen die Einstellungen in der Vorbelegung für die Hauptfälligkeit am 01.07.2011 spätestens bis zum 24.06.2011 vorgenommen werden.

Und so können Sie die Änderungen vornehmen:

1. Wählen Sie im AMS-Menü Organisation->Sparten aus

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2. Wählen Sie nacheinander die von der Anpassung betroffenen Sparten aus (Privathaftpflicht-, Tierhalterhaftpflicht- und Gewerbeversicherung)

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3. In der Spartenmaske können Sie nun über den markierten Menüpunkt die Indexzahlen der Sparte aufrufen.

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4. Wählen Sie in der Listenansicht den Menüpunkt „Neuanlage” um den neuen Wert im AMS zu erfassen.

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5. In der folgenden Maske kann nun die Erhöhung derZiffer 15 ( §8 AHB) und der Stichtag der Erhöhung eingegeben werden.

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