Preview auf das nächste AMS-Release: AP-Ansprüche

Was möchte man, wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde, für den eine Abschlussprovision fließen wird? In vielen Fällen: kontrollieren, ob die Provision tatsächlich und in der richtigen Höhe gezahlt wird. Und, wenn Untervermittler involviert sind, deren Anteile an der Abschlussprovision für die Abrechnung freigeben.

Das kann in AMS im Moment einfach durch Eintragung eines AP-Betrags im Vertrag bewerkstelligt werden. In der Provisionskontrolle erscheinen dann bei Selektion „AP“ alle derartigen Verträge, die eingegangenen Provisionen können gebucht werden. Im „neuen“ Rechnungswesen in AMS.4 gibt es noch eine zusätzliche Möglichkeit: Über „Provisionsanspruch buchen (AP)“ kann direkt am Vertrag eine eingegangene Provision gebucht werden.

Was gibt es im Moment in AMS noch nicht? Da zu einem Vertrag nur ein AP-Betrag eingegeben werden kann, fehlt derzeit die Möglichkeit, zu einem Vertrag weitere zu erhaltene einmalige Provisionen als Erinnerungsposten vorzumerken – z.B. Dynamikprovisionen oder weitere Abschlussprovisionen aus Vertragserweiterungen oder Kapitaleinzahlungen. Diese weiteren Provisionen lassen sich zwar problemlos bei Eingang buchen – aber ein Vermittler oder Sachbearbeiter kann nur schwer die Information im System hinterlegen, dass eine Provision kommen soll.

Das leisten ab dem nächsten AMS-Release (nur im neuen Rechnungswesen!) die „AP-Ansprüche“. Aus den Update-Infos:

Zu in AMS angelegten Verträgen können nun auch sogenannte „AP-Ansprüche“ erfasst werden. Dies sind Erinnerungsposten für einmalige Provisionen (Abschluss- oder Dynamikprovisionen), die später bei Eingang über die Provisionskontrolle gebucht werden können. Über die AP-Ansprüche können zu einem Vertrag mehrere zu erhaltene einmalige Provisionen (neben der AP z.B. Provisionen aus Dynamik, zusätzlichen Personen in Personenverträgen, weiteren Einzahlungen in Investmentsparten) vorgemerkt werden.

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