Prämienanpassungen gem. § 8 / Ziffer 15 AHB in der Haftpflichtsparte zum Stichtag 01.07.2010

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat das vom unabhängigen Treuhänder ermittelte Ergebnis bekannt gegeben: Unter Berücksichtigung der zum 01.07.2009 nicht wirksam gewordenen Erhöhung ergibt sich eine Steigerung des Durchschnitts der Schadenzahlungen im Kalenderjahr 2009 gegenüber 2007 um insgesamt 8,7 Prozent. Dieser Wert wird gemäß den zugrunde liegenden Bedingungen auf die nächst niedrigere durch 5 teilbare Zahl abgerundet. 

Damit die AMS-Vertragsverlängerung bei der nächsten Anpassung der Verträge die korrekte Erhöhung bei diesen Verträgen berücksichtigen kann, müssen Sie die entsprechenden Indexzahlen in den  betroffenen Sparten im AMS hinterlegen. 

Soweit die Karenzzeit für die Verlängerung der Verträge von Ihnen nicht manuell geändert wurde, beträgt diese sieben Tage. Dementsprechend müssen die Einstellungen in der Vorbelegung für die Hauptfälligkeit 01.07.2010 spätestens bis zum 24.06.2010 vorgenommen werden.

 

1. Wählen Sie im AMS-Menü Organisation->Sparten aus 

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2. Wählen Sie nacheinander die von der Anpassung betroffenen Sparten aus (Privathaftpflicht-, Tierhalterhaftpflicht- und Gewerbeversicherung)

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3. In der Spartenmaske können Sie nun über den markierten Menüpunkt die Indexzahlen der Sparte aufrufen.  

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4. Wählen Sie in der Listenansicht den Menüpunkt „Neuanlage“ um den neuen Wert im AMS zu erfassen.

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5. In der folgenden Maske kann nun die Erhöhung der §8 AHB (1) und der Stichtag der Erhöhung (2) eingegeben werden.

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