Anpassung der Versicherungssteuersätze in AMS16 oder AMS32

Wie bereits im Artikel Änderung der Versicherungs- und Feuerschutzsteuer zum 1. Juli 2010 beschrieben, ändert sich zum 01.07.2010 die Berechnung der Versicherungssteuer.

AMS16 und AMS32 verfügen standardmäßig über eine Funktion zur Änderung der Versicherungssteuer. Sie ändern die Versicherungssteuer dort über die Funktion „Systemverwaltung / Organisation / Wechsel / Steuersatz % in Verträgen“. So kann dann für jede einzelne Sparte der Versicherungssteuersatz aktualisiert werden.
Dies betrifft sowohl die Bestandsverträge als auch die Änderung in der Vorbelegung, was Sie anschließend über die Funktion „Systemverwaltung / Vorbelegung / Bearbeiten / Steuersätze“ kontrollieren können.

Hier noch ein wichtiger Hinweise für Makler mit eigenem Inkasso:

Die Versicherungssteuern gelten für alle Fälligkeiten ab dem 01.07.2010. Bevor Sie die Änderung der Versicherungssteuer durchführen, sollten unbedingt die Fälligkeiten bis 30.06.2010 noch fakturiert werden. Erst danach sollten Sie die Änderung der Versicherungssteuer vornehmen. Bei später zu erstellenden Rechnungen (z.B. Beitragsregulierung) muss der Steuersatz ggfs. manuell angepasst werden.

Die Versicherungssteuer kann in allen Sparten bis auf Hausrat im Menüpunkt „Systemverwaltung – Vorbelegung“ für Neuanlagen hinterlegt werden. Die Sparte Hausrat ist in AMS16 und AMS32 aufgrund der möglichen Mischkalkulationen im Zusammenhang mit der Glasversicherung ein Sonderfall. Hier kann aber über das Feld „Automatische Steuerkalkulation deaktivieren“ die Mischkalkulation ausgesetzt werden. Das Feld „Steuer %“ in den Grunddaten kann dann manuell überschrieben werden.

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