Pflicht und Soll

Wer unter der Überschrift „Pflicht und Soll“ ein moralisches Traktat oder eine persönliche Stellungnahme zur Verantwortung des Individuums in der Gesellschaft erwartet hat, den muss ich leider enttäuschen.

Wer hingegen vom Wort „Pflicht“ zunächst auf die Pflicht zur Eingabe bestimmter Daten für Verträge geschlossen hat, und von da auf die Pflichtfelder in AMS gekommen ist, den kann ich nur beglückwünschen: Genau darum geht es nämlich.

Wer in seinem Vertragsbestand qualifizierte Auswertungen machen will, und dem daher die Qualität der Datenerfassung für Verträge am Herzen liegt, kann seit einiger Zeit in AMS Pflichtfelder einstellen. Die Logik ist einfach: Wenn ein solches Feld nicht eingegeben wurde, dann kann der Vertrag nicht gespeichert werden.

Was ist aber, wenn eine bestimmte Angabe zwar sehr wichtig ist, aber bei Vertragsanlage noch nicht bekannt ist? Dann gibt es zwar nichts einzutragen, der Vertrag kann aber wegen des Pflichtfelds nicht gespeichert werden. Lösungen:

  • Platzhalter für fehlende Werte verwenden – z.B. in Textfeldern „?“ eintragen. Bei numerischen Feldern und Datumsfeldern sollte man sich auf eine Platzhalter-Zahl bzw. ein Platzhalter-Datum einigen, was für fehlende Werte steht und in Auswertungen herausgefiltert werden kann.
  • In der nächsten AMS-Version führen wir neben dem Pflichtfeld und dem „deaktivierten Feld“ noch das „Sollfeld“ ein. Sollfelder werden zwar in der Eingabemaske wie Pflichtfelder hervorgehoben, müssen aber nicht eingegeben werden. Auch bei fehlendem Wert kann der Vertrag gespeichert werden.

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