Demnächst, wenn der Bundesrat zustimmt, gültiges Recht (aktuelle Fassung):
Die einem Versicherungsmakler erteilte Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten; diese Befugnis zur Beratung erstreckt sich auch auf Beschäftigte von Unternehmen in den Fällen, in denen der Versicherungsmakler das Unternehmen berät.
Damit wäre – rein formal – eine Honorarberatung für Privatkunden im Belegschaftsgeschäft zulässig.