Wenn es nach den am 1.1.2008 in Kraft tretenden Informationspflichten der VVG-Reform geht, so ist bald bei der Anschaffung von Dienstwagen auf die maximale Zuladung zu achten: dem Kunden sind ja dann vor Vertragsabschluss alle Vertragsbedingungen auszuhändigen – Zusenden von Vertragsbedingungen zusammen mit der Police ist nicht zulässig.

Wer mehr als ein Produkt von mehr als einem Versicherer verkaufen möchte, braucht nun Logistik-Knowhow: Welche Bedingungen und Informationsblätter von welcher Gesellschaft für welchen Kunden? Auf Papier, CD, USB-Stick?


Wer es sich einfacher machen will, geht den Weg des „Invitatio“-Modells und deutet die Police zum Angebot um – nun fordert der Kunde mit dem alten Antrag ein Angebot des Versicherers an, dieser schickt statt der Police ein Angebot (mit allen Unterlagen) und der Kunde kann dieses nun durch geeignete Willenserklärung annehmen. Leider ist der endgültige Abschluss des Vertrags mit diesem Modell weiter in die Zukunft gerückt – die Vermittlungsarbeit des Maklers führt nur zu einem Angebot.

Oder doch Papierstapel mitnehmen und vor Ort aushändigen? Dazu haben sich Mitglieder der BiPRO Gedanken gemacht, um die Papierflut zu reduzieren. Die Idee: für die tarifspezifischen, für alle Angebote zu diesem Tarif identischen Bedingungstexte erhalten eine „Info-Nummer“, unter der die Texte beim Versicherer abgelegt und jederzeit abgerufen werden können. Auf konkreten Kundenangeboten wird auf diese Nummer verwiesen; der Kunde könnte sich die Texte ja nun aus dem Webangebot des Versicherers holen.

Leider ist diese Möglichkeit juristisch unsicher, denn für die Bedingungen besteht eine Bringschuld des Anbieters, nicht eine „Holschuld“ des Kunden – selbst dann wenn der Kunde quittiert, dass er die Informationen erhalten und gelesen hat. Aber auch für andere Abläufe wäre eine Systematisierung des Bedingungswesens hilfreich:

  • Digitales Abholen der Unterlagen vom Versicherer und Aushändigung auf gebrannter CD, USB-Stick o.ä.
  • Durch die Info-Nummer könnte auch später jederzeit nachvollzogen werden, zu welchem Bedingungsstand der Vertrag abgeschlossen wurde – für Vermittler wie für Kunden praktisch.

Vor allem Anbieter von Vergleichssystemen und Nutzer von Internet-Vertriebswegen könnten von der Nummer profitieren, da sie über die Nummer automatisiert Verbraucherinformationen vom Versicherer abholen könnten.

Wie könnte der Verkaufsprozess in Zukunft aussehen? Wir spekulieren:

  1. Erster Termin: Bedarfsermittlung
  2. Zweiter Termin: Anreise mit fertigem unterschriftsfertigem Antrag (inkl. vollständige Tarifinformationen)
  3. Sollte der Abschluss am zweiten Termin nicht zustandekommen, wird ein modifiziertes Angebot möglicherweise im Invitatio-Modell weitergeführt – so muss nicht unbedingt erneut ein Termin mit Aushändigung von Unterlagen stattfinden.

Klingt das plausibel, oder gibt es noch andere Wege aus dem Dilemma?

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