Vertragssparten in AMS – Vorsorgeverträge (Teil 2)

Das Thema des ersten Teils dieses Artikels war die Verwaltung der Vertragsdaten im Vorsorgegeschäft. Zwei Besonderheiten dieses Geschäftsfelds blieben aber noch unberücksichtigt – daher soll der zweite Teil nun unter anderem folgende Fragen beantworten:

  • Welche zusätzlichen Daten können bei Privatkunden aufgenommen werden?
  • Wer ist bei bAV der Kunde? Der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person?
  • Was ist mit den Zulagenprovisionen und Dynamiken?

3. Kundendaten (privat)
Wer Privatkunden qualifiziert in Vorsorgefragen beraten will, muss einiges über seine Kunden wissen – insbesondere über steuerliche Situation und Lebensverhältnisse. Der Datenbedarf vergrößert sich noch erheblich, wenn Analysesoftware zur Ermittlung von Versorgungslücken, Risiken und steuerlicher Optimierung (Schichtenrechner) eingesetzt wird.

Kundendaten - Privatkunden

Für diese Bedarfe gibt es zusätzlich zu den schon lange in AMS vorhandenen Erfassungsmöglichkeiten nun seit Version 3.5 einige neue Felder, die sich nun auf der neuen Karteikarte „Privatkunde 1“ befinden:

  • Kinder laut Steuerkarte (kann wegen „halber Kinder“ von der tatsächlichen Kinderzahl abweichen)
  • Arbeitgeber, Eintrittsdatum, Austrittsdatum, Personalnummer (für bAV wichtig)
  • Steuernummer, Finanzamt, Sozialversicherungsnummer, Kindergeldnummer (für die Bürokratie)
  • Bundesland (für Kirchensteuerregelung)
  • Gesetzlich rentenversichert
  • Personalausweis-Nr., Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde.

4. Kundendaten (betriebliche Altersversorgung)

Im bAV-Geschäft stellt sich regelmäßig die Frage, zu welchem Kunden ein bAV-Vertrag zugeordnet werden soll – zum eigentlichen Versicherungsnehmer, dem Arbeitgeber? Oder zur versicherten Person?

Für die Zuordnung zum Arbeitgeber sprechen gute Gründe:

  • Der Arbeitgeber ist VN und Beitragszahler.
  • Wenn über den Arbeitgeber akquiriert wurde, ist der Arbeitgeber der eigentliche Ansprechpartner, dem Vertragsauskünfte erstellt werden müssen und bei dem die Erfolgskontrolle für Vertriebsaktionen ansetzt.

Aber auch für die Zuordnung zur versicherten Person gibt es Argumente:

  • Der Arbeitnehmer kann bei Arbeitgeberwechsel seinen Vertrag mitnehmen, hat also mithin die größeren Ansprüche auf den Vertrag.
  • In vielen Fällen besteht die Geschäftsbeziehung eher zwischen Makler und der Person, nicht zwischen Makler und Arbeitgeber.
  • Wenn eine Vertragsaufstellung für die Privatperson erstellt wird, sollten bAV-Verträge dort ebenfalls aufgeführt werden.

Mehrheitlich scheinen die AMS-Anwender die Zuordnung der Verträge zum Arbeitgeber zu bevorzugen. Über das neue „Arbeitgeber“-Feld am Kunden können aber zukünftig auch Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen mit deren Verträgen ausgewertet werden.

5. Provisionen

Bei Vorsorgeverträgen gibt es einige Besonderheiten in der Provisionszahlung. In die Bürokratie der Zulagenbeantragung bei Förderung nach §10a EStG ist der Makler zwar in der Regel nicht involviert, aber die Zulagen werden teilweise von Gesellschaften provisioniert – hier gibt es also zusätzliche Provisionsforderungen, die jährlich entstehen und kontrolliert sowie ggf. mit Untervermittlern abgerechnet werden sollen.

Da der Zulagenbetrag in AMS derzeit nicht erfasst/berechnet wird, können diese Provisionsforderungen nicht automatisch berechnet werden. Es gibt aber die Möglichkeit, diese Zulagen nach Erhalt der Abrechnung vom Versicherer manuell über die Funktionen „Regulierungen“ bzw. „Provisionanspruch buchen FP/AP“ einzubuchen.

Für Vertragserhöhungen (Dynamik) stehen weiterhin die AMS-Funktionen zur Provisionbuchung zur Verfügung – AMS kann zwar nicht den Dynamikbetrag ausrechnen, ohne die Rechenlogik der Versicherer nachzubauen. Aber Verträge, bei denen Dynamik in der Erfassungsmaske angekreuzt ist, werden in der Provisionskontrolle unter Selektion „Dynamik“ angezeigt, sofern noch keine Dynamikprovision gebucht worden ist. Apropos: Dynamikprovisionen können mittlerweile auch nachgehalten werden, wenn sie ratierlich ausgezahlt werden – und eine mögliche Stornohaftzeit für diese Provisionen kann über AMS nachgehalten werden.

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