Vertragssparten in AMS – Vorsorgeverträge (Teil 1)

Häufig werden wir bei AssFiNET gefragt, wie bestimmte Verträge in AMS am besten zu verwalten sind – z.B. beim Thema betriebliche/private Vorsorgeverträge. Vor nicht allzu langer Zeit hat es zu diesem Thema Gespräche mit einer Gruppe von Anwendern gegeben, die ihre Erfahrungen mit AMS und ihre fachlichen Verbesserungsvorschläge eingebracht haben. Das Ergebnis sind einige neue Möglichkeiten, die seit der Version 3.5 von AMS.4 zur Verfügung stehen, und die hier etwas näher vorgestellt werden sollen.

1. Um welche Verträge geht es?

Getrieben von Bemühungen des Gesetzgebers, die private Altersvorsorge in Deutschland zu stärken, hat die Produktvielfalt in diesem Bereich in den letzten Jahren zugenommen. Eine Reihe von neuen Vertragsarten hat Einzug gehalten – allen voran die nach §10a EStG mit Sonderausgabenabzug und Zulagen geförderten Verträge („Riester“), aber auch die nur per Sonderausgaben geförderten §10- („Rürup-„) Verträge. Daneben sind aber weiterhin die klassischen Varianten der betrieblichen Altersversorgung relevant (Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskassen, Direktzusagen, neu auch Pensionsfonds) – mit nachgelagerter Besteuerung nach §3.63. Und es gibt weiter Verträge mit Pauschalversteuerung nach §40b. Alles in allem also eine Reihe von Produkten, die wichtige Unterschiede haben – die auch bei der Erfassung in AMS nicht unter den Tisch fallen sollten.

2. Wie werden Vorsorgeverträge in AMS erfasst?

Wer im privaten und betrieblichen Altersvorsorgegeschäft zu tun hat und dort Verträge vermittelt, will mit Einsatz einer Verwaltungssoftware etwas erreichen: einen Überblick über seine Bestände haben, den Provisionseingang kontrollieren können, dem Kunden Auskunft über die vorhandenen Verträge geben können, und vieles mehr.

Für die Erfassung solcher Verträge bietet AMS derzeit zwei Erfassungsmasken für die Vertragsdetails: LVR (Lebensversicherung) und PRV (private Rentenversicherung). Die Unterschiede zwischen den Sparten sind eher fließend – der Schwerpunkt für LVR liegt auf Kapitalanlage und Hinterbliebenen-/BU-Versorgung; der Schwerpunkt für PRV eher auf Altersrente.

In beiden Vertragssparten kann seit AMS.4 Version 3.5 der „Förderweg“ erfasst werden (§10a, §10, §3.63, §40b). Somit kann nachgehalten werden, wie sich ein vorhandener Vertrag auf die Steuersituation eines Kunden auswirkt – bei Verwendung von Analysesoftware ist das wichtig. Wird das Feld in allen Verträgen ausgefüllt, kann auch z.B. über die eigendefinierten Selektion in AMS eine Gesamtaufstellung aller Riester-/Rürup-/bAV-neu/bAV-alt-Verträge erstellt werden.

Vertragsmaske Riester

In der Sparte LVR gibt es ebenfalls neu das Feld „Bezugsberechtigter“ – auch relevant für Riester-geförderte Verträge, in denen die Weitergabe des Kapitals im Todesfall nur sehr bedingt möglich ist.

3. Nachhalten von Vertragsständen

Um dem Kunden qualifiziert Auskunft über seinen Vertragsstand erteilen zu können, müssen die Daten des Vertrags aktuell gehalten werden.
Hierfür gibt es in der Praxis verschiedene Wege:

  • Einige Anwender pflegen die Vertragsdaten gar nicht. Das spart viel Arbeit, dafür können aber in AMS keine Auswertungen mehr über diese Verträge gemacht werden.
  • Manche Anwender füllen in AMS nur die rudimentären Vertragsmerkmale aus, die für Selektionen und Provisionskontrolle benötigt werden, und legen Police sowie fortlaufende Informationsschreiben des Versicherers als Dokument im Postbestand zum Vertrag ab. Somit können Leistungen, Einschlüsse und aktuelle Vertragswerte jederzeit nachgeschlagen werden – aber nicht über das AMS-Programm selbst ausgewertet werden.
  • Die letzte Gruppe von AMS-Anwendern befüllt die AMS-Masken detailliert mit den Vertragsmodalitäten (z.B. Bedingungen für Auszahlung und Gewinnverwendung, garantierte und prognostizierte Ablaufleistung/Rente, Dynamik, Hinterbliebendenversorgung und Bezugsberechtigte, BU-/EU-Einschlüsse, Bedingungen für Beitragsbefreiung, …). Damit kann über diese Merkmale selektiert werden und Dokumente aus AMS (z.B. Formulare für Vertragsinformation, Vertragsspiegel, …) können auf die Daten zurückgreifen.

In einem zweiten Teil dieses Artikels wird es um die Kundendaten von Privatkunden, das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei bAV-Verträge sowie um das Nachhalten von Provisionen gehen – das alles unter dem speziellen Blickwinkel von Vorsorgeverträgen.

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